Termine zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2026/27
Wir bitten alle Eltern mit Wohnort Goldbach, Weickersdorf, Großdrebnitz, Rammenau, deren Kinder bis zum 30.06.2026 das sechste Lebensjahr vollenden, ihr Kind für den Schulbesuch in der Grundschule „Geschwister Scholl“ Goldbach anzumelden. Als schulpflichtig gelten auch Kinder, die bis zum 30. September 2026 das sechste Lebensjahr vollenden und von den Eltern angemeldet werden. Kinder, die das sechste Lebensjahr später vollenden, können angemeldet werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen.
Da wir einen gemeinsamen Schulbezirk mit Bischofswerda haben, können auch Kinder mit Wohnsitz Bischofswerda (und Ortsteilen) für den Schulbesuch bei uns angemeldet werden.
Zu unserem Schulbezirk gehören die Grundschule Goldbach, die Grundschule Kirchstraße und die Grundschule Süd. Der Schulbezirk richtet sich nach dem Wohnort (des Kindes). Möchten Sie, dass Ihr Kind eine Schule außerhalb dieses Schulbezirkes besucht, melden Sie Ihr Kind bitte trotzdem wie oben beschrieben an unserer Schule an und stellen am Anmeldetag einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung (Formular wird vor Ort übergeben).
Soll Ihr Kind eine Schule in anerkannter freier Trägerschaft besuchen, genügt prinzipiell eine schriftliche Mitteilung bei uns (s. Vorlage unten).
Bei Fragen schreiben Sie uns bitte an.
Anmeldezeit:
Mittwoch, 03.09.2025 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass die Reihenfolge der Anmeldungen für die Schulaufnahme nicht von Bedeutung ist.
Anmeldeort:
Grundschule „Geschwister Scholl“ Goldbach
(Bitte der Ausschilderung im Schulhaus folgen.)
Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes und der Impfausweis (Masernschutz) im Original vorzulegen.
Das alleinige Sorgerecht ist nachzuweisen.
Gleichzeitig werden die Anmeldeformalitäten für die amtsärztliche Untersuchung vermittelt.
Bei Fragen erreichen Sie unser Sekretariat in der Schulzeit immer montags bis donnerstags von 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr unter 03594 712310.
Bitte bringen Sie den Schulanmeldebogen vollständig ausgefüllt mit der Unterschrift aller Sorgeberechtigten mit.
Soll Ihr Kind stattdessen eine anerkannte Grundschule in freier Trägerschaft besuchen, teilen Sie uns das bitte mit. (Schulordnung Grundschulen § 3, Abs. 3).
Bitte verwenden Sie diesen Vordruck:
Amtsärztliche Untersuchung für die Schulanfänger 2025/26
Die Terminvereinbarung für die Schulaufnahmeuntersuchung im Gesundheitsamt ist ab sofort unter dem nachfolgenden Link möglich:
https://fs.egov.sachsen.de/formcycle/form/alias/704/LRABZ_00328

